myisla
ist ein Werbepartner des Reisebüros Vitaball und bietet
die nutzung der auf myisla verfübaren Werbeflächen
an. myisla wird bei Abschluss eines Reisevertrags nicht Vertragspartner
und haftet nicht für etwaige Vertragsverletzungen der
Parteien. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserem
Impressum in der Rubrik "Haftungsausschluss".
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reisebüros
Vitaball gelten auch für Verträge, die durch die Vermittlung
von myisla zustande gekommen sind.
Allgmeine Geschäftsbedingungen der vitaball®
limited
Unsere Tätigkeit betrifft sowohl den Verkauf von Beförderungsleistungen
(wie Flug, Bahn, Schiff, Auto, etc.) und Pauschalreisen und deren
Vermittlung als auch die Veranstaltung von eigenen Reisen (laut unseren
Katalogen oder individueller Ausarbeitung). Als Verkäufer oder
Vermittler (Hinweis bei Bu-chung und Buchungsbestätigung) können
wir für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der
Reise keinerlei Haftung übernehmen. Diese richten sich nach den
jeweiligen Bedingungen der Fluggesell-schaft oder des Reiseveranstalters.
In sämtlichen Fällen gelten doch zumindest auch die Ziffern
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 12, 13, 14, 15, 16 und 17 unserer unten stehenden
Geschäftsbedingungen. Ausnahmen betreffen alle Leistungen und
Reisen, bei denen wir als Vermittler tätig werden. Hier gelten
die jeweili-gen Geschäfts- und Reisebedingungen des von uns vermittelten
Reiseveranstalters/Leistungsträgers. Soweit wir selbst als Reiseveranstalter
tätig werden, ist Inhalt des Vertrages der folgende:
Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisebüro den Abschluss
eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle
in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen
der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,
sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche
und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Vertrag kommt mit der Annahme durch das Reisebüro zustande.
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich
nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung
zur Verfügung stellen.
1.4. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung
ab, so liegt ein neues Angebot von dem Reisebüro vor, an das
wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der geänderte
Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 10 Tagen Ihr
Einverständnis erklären. Bitte beachten Sie, dass Sie mit
einer Streichung der Buchung rechnen müssen, wenn Sie sich in
diesem Fall nicht melden (schriftlich, mündlich oder fernmündlich).
2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
des jeweils gültigen Prospekts und aus den Angaben in unserer
Reisebestätigung. Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind
für uns bindend. Wir behalten uns aber ausdrücklich vor,
vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären,
über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert
wird.
3. Rücktritt und Umbuchung
3.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei dem Veranstalter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich
zu erklären.
3.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die
Reise nicht an, können wir angemessenen Ersatz für unsere
Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung
des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnlich
mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
3.3. Wir sind berechtigt, unsere Ersatzanspruch unter Berücksichtigung
der nachstehenden Gliederung nach Nähe des Zeitpunktes des
Rücktritts zum vertraglichen vereinbarten Reisebeginn in einem
prozentualen Verhältnis zum Reisepreis zu pauschalieren:
a) Flugpauschalreisen mit Bedarfsfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%
- vom 29. - 22. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 21. - 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- vom 14. - 8. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab dem 7.- 1 Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des
Reisepreises.
b) Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften (Eigenveranstaltungen)
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 15% des Reisepreises
- vom 29. - 14. Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises
- vom 13. - 7. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises
- ab dem 6. Tag bis Nichtantritt der Reise 50% des Reisepreises.
c) Ferienwohnungen, -häuser/Appartements, auch bei Bus- und
Bahnreisen
- bis 45 Tage vor Reiseantritt 20% des Reisepreises
- vom 44. - 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- vom 34. - 1 Tag vor Reisebeginn 80% des Reisepreises
- am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90% des
Reisepreises.
d) Mietwagen / Nur-Flugstrecken Linie
- bis zum 8. Tag vor Reiseantritt 20%
ab 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts 30%.
Bei Nichtantritt/Nichtteilnahme an der Reise 80% des Mietpreises;
- bei Nur-Flugstrecken im Linienverkehr € 60,00 Bearbeitungsgebühr
pro Person.
3.4. Bei einigen Sonderterminen und Zielen können sich abweichende
Rücktrittskosten ergeben. Gesonderte Stornierungsbedingungen
gelten auch bei speziellen Sonderreisen für Einzel- und Gruppenreisen.
Die abweichenden Rücktritts- und Stornierungskosten werden
Ihnen bei Buchung mitgeteilt.
3.5. Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns
kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die
von uns geforderte Pauschale.
3.6. Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels,
des Ortes des Reiseantritts, der Beförderung, der Unterkunft,
o.ä.) sind grundsätzlich nur bis zu Beginn der in 3.3.
genannten Fristen möglich. Hierfür werden pauschal €
25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen € 15,- pro Person
) berechnet.
3.7. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der 30
Tage eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt
möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen
gem. Ziff. 3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige
Kosten verursachen. Bitte beachten Sie, dass bei Sondertarifen Umbuchungen
oder Änderungen sowohl vor Reiseantritt als auch nach Reiseantritt
nicht möglich sind.
3.8. Bis zu Reisebeginn kann der Kunde verlangen, dass statt seiner
ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt.
Wir können dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche
Vorschriften oder behördliche Anordnungen des Reiselandes entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet er und der Kunde
uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und
die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen, zum Beispiel wegen
vorzeitiger Rückreise oder anderen Gründen, werden wir
uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen
bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig
unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche
Bestimmungen entgegenstehen.
5. Leistungsänderungen
5.1. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt,
soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet
sind.
5.3. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen
oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls
werden wir dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen
Rücktritt anbieten.
5.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine
solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot
anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach
unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung
uns gegenüber geltend zu machen.
6. Preisanpassung
Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis
im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der
Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren
oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden
Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.
6.1. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere
die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe
der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den sitzplatzbezogenen Erhöhung können
wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen
Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten
durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels
geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den
Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
6.2. Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber
uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen
Betrag heraufgesetzt werden.
6.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse kann der Reisepreis
in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch
für uns verteuert hat.
6.4. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen
Vertragsschluss und dem vereinbarte Reisetermin mehr als 4 Monate
liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor
Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für
uns nicht vorhersehbar waren.
6.5. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises
oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung haben wir den Reisenden unverzüglich davon in
Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20. Tag
vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei
Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen
Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten
oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise
zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.
7. Zahlung und Aushändigung der Reiseunterlagen
7.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen
nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von §
651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung
gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen,
die Restzahlung spätestens vier Wochen vor Reiseantritt bei
uns eingehend fällig.
7.2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen
ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung
der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen
die Voucher per Fax zusenden. Mehrkosten durch besondere Versandformen
(Einschreiben, Nachnahme, Kurierdienste, Hinterlegungen etc.) sind
vom Kunden zu tragen.
8. Rücktritt und Kündigung durch uns
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Ihrem Beginn den Reisevertrag
kündigen:
8.1. Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder sich in solchem Maße vertragswidrig
verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf
den vollen Reisepreis, wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten
Aufwendungen anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung
nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangen, einschließlich
der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Falls wir eine von uns ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht
erreichen. In einem solchen Fall leiten wir Ihnen unsere Rücktrittserklärung
unverzüglich zu und erstatten Ihnen den bis dahin eingezahlten
Reisepreis.
8.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller
Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil
das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für
uns im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten
eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen
auf diese Reise, bedeuten würde. Wird die Reise aus diesen
Gründen abgesagt, erhält der Reisende den eingezahlten
Reisepreis umgehend zurück.
9. Haftung
9.1. Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige
Überwachung und Auswahl der Leistungsträger, die Richtigkeit
der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen,
sofern wir nicht gemäß Ziffer 2 vor Vertragsschluss eine
Änderung der Prospektangaben erklärt haben und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
9.2. Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung
betrauten Personen.
9.3. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser
eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden
hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt,
so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung
und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweisen.
Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung
selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den
Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende
ausführlich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich
zu machen sind.
10. Gewährleistung
10.1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann
der Reisende Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern,
wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
10.2. Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung
der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise
in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.
Eine Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft
unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
10.3. Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt
und leisten wir innerhalb der angemessenen Frist keine Abhilfe,
so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen.
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangel
aus wichtigem, uns erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung
einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
eine Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes
Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen
Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen
für ihn von Interesse waren.
10.4. Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn,
der Mangel der Reise beruht auf einen Umstand, den der Reiseveranstalter
nicht zu vertreten hat.
11. Beschränkung der Haftung
11.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht
Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis
beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich sind.
11.2. Für alle gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, haften wir bei Sachschäden bis € 4.100,00; übersteigt
der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschaden
auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Die
Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.
11.3. Wir haben nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden
und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen
gekennzeichnet werden.
12. Mitwirkungspflicht
12.1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden
zu vermeiden oder gering zu halten.
12.2. Sie sind insbesondere verpflichtet, bei Beanstandungen unverzüglich
die örtliche Reiseleitung zu informieren. Diese ist beauftragt,
für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sollten
Sie es schuldhaft unterlassen, einen Mangel nicht anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Rückbestätigung
Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind, sich spätestens
72 Stunden vor dem Rückflug Ihren Rück-/ Weiterflug durch
die Fluggesellschaft bestätigen zu lassen. Für Nachteile,
die durch eine Nichtbeachtung dieser Maßnahme entstehen, können
wir nicht haftbar gemacht werden. Bei Pauschalreisenden wird diese
Rückbestätigung meistens durch die örtliche Reiseleitung
durchgeführt. Sie sollten sich aber mindestens 4 Tage vor dem
Rück-/ Weiterflug dies noch einmal von Ihrer Reiseleitung bestätigen
lassen.
14. Ausschluss von Anspruch und Verjährung
14.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung
der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich
vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche
geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist. Die Geltendmachung muss die einzelnen Beanstandungen
detailliert nach Art, Ausmaß und Umfang so genau bezeichnen,
dass dem Reiseveranstalter eine Überprüfung der einzelnen
Bestandteile möglich ist.
14.2 Die vertraglichen Ansprüche des Kunden wegen Mängeln
der Reise (Abhilfe seitens des Veranstalters respektive des Selbsteinschreiten
des Reisenden zur Mängelabhilfe, Minderung des Reisepreises,
Schadensersatz und Kündigung) verjähren im Gefolge der
gesetzlichen Ermächtigung (§ 651 m S.2 BGB) in einem Jahr,
gerechnet von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen Reiseendes
folgenden Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag,
einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag
oder einen Sonnabend, so gilt der nächste Werktag als Fristende.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen
15.1. Wir stehen nicht dafür ein, dass der Kunde über
Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichtet wird,
da rechtsverbindliche Auskünfte nur die diplomatischen Vertretungen
des Heimat- und/oder Ziellandes geben dürfen. Sie können
sich jedoch schon vorab unverbindlich im Internet unter www.auswaertiges-amt.de
und beim Centrum für Reisemedizin informieren.
Für die Richtigkeit sämtlicher dort zur Verfügung
gestellter Informationen kann durch uns aber keine Haftung übernommen
werden. Rechtsverbindliche Informationen können nur die jeweiligen
Botschaften, Konsulate und ausländischen Vertretungen erteilen.
Soweit wir trotzdem aus den bei uns im Unternehmen vorhandenen
Systemen zu den oben genannten Bestimmungen unverbindlich Auskünfte
erteilen, gehen wir davon aus, dass der Teilnehmer deutscher Staatsbürger
ist, es sei denn eine andere Staatsbürgerschaft ist offenkundig
oder wird uns vom Teilnehmer mitgeteilt ).
Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilen wir
dadurch gewissenhaft Auskunft, dass wir Ihnen die genannten Informationen
über die Verlinkung zu www.auswaertiges-amt.de und dem Centrum
für Reisemedizin zur Verfügung stellen.
15.2. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Reisende uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn,
dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die
Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen
zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch-
oder Nichtinformation seinerseits bedingt sind.
16. Sonderleistungen, Auslagenersatz
16.1. Außerhalb der in der Buchung ausgewiesenen Gebühren
können für Sonderleistungen oder bei vertragswidrigem
Verhalten des Kunden Gebühren und/oder Auslagen gemäß
nachfolgender Liste ( 16.2. ) berechnet werden. Wenn Sie sich unsicher
sind, ob Ihre Buchung mit derartigen Gebühren und/oder Auslagen
verbunden ist, kontaktieren Sie uns bitte vor der Buchung per Telefon,
Telefax oder eMail.
16.2. Liste für Sonderleistungen und Auslagen
Leistung:
Gruppenbuchung
Ticketausstellung bei aktivem Filekey pro Ticket Euro 15,00
Ticketausstellung bei passivem Filekey pro Ticket Euro 20,00
Visum
Visum Australien mit Tiketing pro Person Euro 15,00
Visum Australien ohne Tiketing pro Person Euro 30,00
Sonderleistungen
Refund Netto's/Nego's ( zuzüglich Auslagen Airline ) pro Ticket
Euro 20,00
Refund IATA ( zuzügl. Auslagen Airline ) pro Ticket Euro 10,00
Refund TAX bei Non-ref Tickets pro Ticket Euro 10,00
Special Request, UM, Pets, Wheelchair pro Ticket Euro 5,00
Cancel/Void Tickets pro Ticket Euro 15,00
Ticketkopie pro Ticket Euro 5,00
Rechnungkopie pro Vorgang Euro 5,00
Ausstellung AD 75, Pep's pro Ticket Euro 25,00
Nachträgliche Eingabe von Rail&Fly ( vorbehaltlich der
Genehmigung & Auslagen Airline ) pro Ticket Euro 10,00
Kulanzantrag oder Waiver ( erfolgreich durchgeführt, zuzügl.
Auslagen Airline ) pro Ticket Euro 20,00
Ticketumschreibung ( sofern möglich - zuzügl. Auslagen
Airline ) pro Ticket Euro 16,00
Lost Document Anträge pro Ticket Euro 16,00
Sonderaufwand ( z.B. Round the World, Airpässe ) pro Ticket
Euro 16,00
Austellen von inneramerikanischen Tickets pro Ticket Euro 10,00
Ausstellen von Tickets ex Nordamerika pro Ticket Euro 10,00
Verspätetes Ticketing
Ticketing bis 4 Wochen vor Abflug hinauszögern ( sofern laut
Tarifbedingungen möglich ) pro Ticket Euro 10,00
Storno vor Ticketing ( gilt nicht bei verbindlicher Ersatzbuchung
über uns
innerhalb von 72 Stunden ) pro Ticket Euro 50,00
Zahlung
Rücklastschriftgebühren ( zuzüglich Auslagen Bank
) pro Vorgang Euro 34,80
Bearbeitung einer vom Kunden beim Kreditkartenunternehmen
vertragswidrig eingeleiteten Rückbelastung ( vor Ausführung
dieser Rückbelastung
durch das Kreditkartenunternehmen ) pro Person Euro 34,80
Bearbeitung einer vom Kunden beim Kreditkartenunternehmen
vertragswidrig eingeleiteten Rückbelastung ( nach Ausführung
dieser Rückbelastung
durch das Kreditkartenunternehmen ) pro Person Euro 34,80
Kreditkartenzahlung bei Fluggesellschaft oder Reiseveranstalter
über uns,
wenn Kunde keine Kreditkarte besitzt ( zuzüglich Disagio Kartengesellschaft
) pro Ticket Euro 6,00
alle Preise incl. 16 % MWSt. sofern Leistungserbringung von der
Bundesrepublik Deutschland aus an Endverbraucher erfolgt.
17. Gerichtsstand, Sonstiges
17.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
und dieser Geschäftsbedingungen haben nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge.
17.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen
Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist
ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten
aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn
der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt sind.
vitaball® limited
39/40 Calthorpe Road, B15 1TS Birmingham, West Midlands, United
Kingdom
Company No. 4852557, registered in England and Wales, Company House
Cardiff
Managing Director: Hartmut Barth Company Secretary: Michael Silberberger
|
|
Nofrills & Lowcost Flüge
AGBs
Zurück |